§ 17 K-GG

K-GG - Kärntner Gasgesetz - K-GG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

§ 17

Schlußbestimmungen

 

(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Kärntner Gasgesetz, LGBl Nr 45/1984, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 110/1991 und 117/1994 und der Kundmachung LGBl Nr 17/1992, außer Kraft.

 

(3) Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl Nr 204 vom 21. Juli 1998, S. 37, unterzogen.

In Kraft seit 01.02.2000 bis 31.12.9999
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