§ 2 GeORegVo 2016 Aufgaben der/des Vorsitzenden

GeORegVo 2016 - Geschäftsordnung Regionalvorstand 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Die Aufgaben der/des Vorsitzenden sind:

1.

die Vertretung des Regionalvorstandes nach außen;

2.

die Umsetzung der durch das Gesamtgremium des Regionalvorstandes gefassten Beschlüsse;

3.

die laufende Verwaltung des Regionalvorstandes;

4.

die Einberufung der Sitzungen des Gesamtgremiums des Regionalvorstandes, die Entgegennahme von Anträgen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzungen;

5.

die Besorgung aller Aufgaben, die das Gesamtgremium des Regionalvorstandes der/dem Vorsitzenden zur alleinigen Besorgung übertragen hat.

(2) Im Falle der Abwesenheit der/des Vorsitzenden obliegen deren/dessen Aufgaben der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.

In Kraft seit 14.04.2016 bis 31.12.9999
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