§ 23 EKHG Überleitung.

EKHG - Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.06.2024

Dieses Bundesgesetz ist nur auf Unfälle anzuwenden, die sich nach seinem Inkrafttreten ereignen. Für Unfälle, die sich vorher ereignet haben, gelten die bisherigen Vorschriften.

In Kraft seit 01.06.1959 bis 31.12.9999
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