§ 16 NÖ AL Archivbibliothek

NÖ AL - Archivordnung für das NÖ Landesarchiv

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

(1) Die Bibliothek des NÖ Landesarchivs im Haupthaus in St. Pölten ist eine Präsenzbibliothek. Die Entlehnung von Büchern außer Haus ist nicht möglich.

(2) Die Bestellung der Bücher erfolgt beim diensthabenden Archivpersonal unter Angabe der Bibliothekssignatur, ebenso die Rückgabe. Bücher aus der Archivbibliothek werden im Lesesaal des Haupthauses bereitgestellt, wenn sie

1.

für die Arbeit an den Archivalien benötigt werden oder

2.

in der NÖ Landesbibliothek nicht verfügbar sind.

In Kraft seit 05.05.2017 bis 31.12.9999
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