RS UVS Tirol 2003/07/29 2003/25/086-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2003
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Rechtssatz

Wird einem Taxilenker das Befahren der Fußgängerzone vorgeworfen, ist ihm gleichzeitig vorzuhalten, dass er dabei nicht Fahrgäste hingebracht oder abgeholt hat. Ansonsten mangelt es an einer tauglichen Verfolgungshandlung.

Schlagworte
Taxilenker, Befahren, Fußgängerzone, Fahrgäste, hingebracht, abgeholt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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