RS OGH 1995/5/11 15Os25/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1995
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Norm

StGB §99 Abs2 F

Rechtssatz

"Besondere Qualen" sind nach Lehre und Judikatur Schmerzen oder Angstzustände, die das Opfer aufgrund ihrer Intensität oder Dauer physisch und psychisch außergewöhnlich stark belasten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093189

Dokumentnummer

JJR_19950511_OGH0002_0150OS00025_9500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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