RS Vwgh 1993/3/26 AW 93/02/0006

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Veröffentlicht am 26.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960;
VStG §52 Abs2;
VStG §54b;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/12 AW 90/17/0010 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Getränkesteuergesetz - Im übrigen ist gemäß § 53 Abs 2 letzter Satz VStG idF der VStGNov 1987 mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen bis zur Erledigung einer vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Verwaltungsgerichtshof in der Sache anhängigen Beschwerde zuzuwarten.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993020006.A02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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