RS Vwgh 1993/9/30 93/18/0321

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Veröffentlicht am 30.09.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §107 Abs4;
StGB §107;
StGB §83 Abs1;

Rechtssatz

In einem Fall, in welchem der Fremde wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung (wenn auch im Familienkreis) und zusätzlich wegen Körperverletzung gem § 83 Abs 1 StGB rechtskräftig verurteilt wurde, ist jedenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180321.X02

Im RIS seit

18.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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