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Jagdopfer

Ich beabsichtige, einen Individualantrag auf Normenkontrollverfahren einzubringen. Thema ist der durch Landesjagdgesetze legalisierter Haustierabschuss. Argumentation: verfassungswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht und schwerer Verstoss gegen das Bundestierschutzgesetz.
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Haustierabschuss Österreich

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Im Burgenländischen Jagdgesetz  § 70 (3) steht, dass "wildernde"(?) Hunde sowie Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 200m von Wohn-und Wirtschaftsgebäuden in Feld oder Wald umherstreunen, getötet werden dürfen. Das Recht zur Tötung besteht aber NICHT geg... mehr lesen...

§ 70 Bgld. JagdG 2017 | 1. Version | 790 Aufrufe | Verfasst am 23.12.19

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