Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 17. November 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem Steuerberater, "gemäß den Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-0" und "der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 27. Jänner 1992" für das Jahr 1993 ein Interessentenbeitrag in der Höhe von S 1.606,-- vorgeschrieben. Die Behörde erster Instanz ging von einem Umsatz in der Höhe von S 5,212.487,-- im Jahr 1991 aus, wov... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe NiederösterreichL74003 Fremdenverkehr Tourismus Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO NÖ 1977 §195;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;LAO NÖ 1977 §210;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;LAO NÖ 1977 §95 Abs1;TourismusG NÖ 1991 §13 idF 7400-1;TourismusG NÖ 1991 A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurden der Beschwerdeführerin Wassergebühren, Abwassergebühren und Umweltabgaben für den Zeitraum vom 4. Dezember 1990 bis 16. Oktober 1992 vorgeschrieben. Die vorangegangene Vorschreibung vom 8. März 1991 hatte den Zeitraum vom 5. Dezember 1989 bis 4. Dezember 1990 betroffen. Aus der Abgabenvorschreibung vom 21. Dezember 1992 ergab sich, daß der Tagesdurchschnittsverbrauch für den vom Bescheid erfaßten Zeitraum auf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §119;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;LAO Wr 1962 §92;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kommt der Berufungsvorentscheidung im Abgabenverfahren die Wirkung zu, der Partei Gelegenheit zu geben, von den darin festgehaltenen E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin leistete (ungeachtet eines mit der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems bereits bestehenden Streites über die Frage des Außerortverbrauches) im Wege der Selbstbemessung ab 1. Jänner 1989 Getränkesteuerzahlungen und stellte am 9. AUGUST 1990 einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Getränkesteuer für... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß gemäß der Übergangsbestimmung im § 38 Abs. 1 KVG, BGBl. Nr. 629/1994, der erste Teil des Kapitalverkehrsteuergesetzes in der Fassung jenes Bundesgesetzes auf Rechtsvorgänge anzuwenden ist, für welche die Steuerschuld nach dem 1. Dezember 1994 entsteht. Hier wurde der steuerpflichtige Tatbestand (§ 4 Abs. 1 BAO) vor diesem Zeitpunkt verwirklicht, sodaß die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 629/1994 zu Anwendung gelangt. Im Anhang zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §279 Abs1;BAO §280;
Rechtssatz: Allein durch den Umstand, daß der Jahresabschluß schon vor der Erlassung des Berufungsbescheides mit dem ein gemäß § 200 Abs 1 BAO erlassener vorläufiger Bescheid bestätigt wurde, "fertiggestellt und daher verfügbar" war, wird der Tatbestand des § 280 BAO keinesfalls erfüllt (Hinweis E 26.1.1... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs3;BAO §201;BAO §280;FAGNov 1991 Art2 §2 Abs3;LAO OÖ 1984 §149;LAO OÖ 1984 §208;LAO OÖ 1984 §89 Abs1;LAO OÖ 1984 §89 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/30 93/17/0421 2 Stammrechtssatz... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, war der Beschwerdeführer mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 14. Mai 1992 gemäß den §§ 9 Abs. 1 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der H.-Gesellschaft m.b.H. im Betrag von S 131.331,-- an Umsatzsteuer für das Jahr 1989 als Haftender in Anspruch genommen worden, gegen welchen Bescheid der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen einer Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §280;BAO §9 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997130061.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb mit Bescheid vom 13. März 1992 dem Beschwerdeführer für das im Bescheid näher bezeichnete Objekt für die Fälligkeiten 15. April, 15. Juli, 15. Oktober 1992 und 15. Jänner 1993 die Wasser- und Abwassergebührenteilzahlungen (inklusive USt) in der Höhe von insgesamt S 68.007,-- je Fälligkeit vor. Weiters wurden folgende Abgaben festgesetzt: " B e z e i c h n u n g Zahl Ver- Summe S g der brauch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WasserversorgungsG Wr 1960 §11 Abs3;
Rechtssatz: Der Berufungsvorentscheidung kommt im Abgabenv... mehr lesen...
Mit HAFTUNGSBESCHEID vom 6. Juli 1992 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum betreffende lohnabhängige Abgaben in Anspruch; und zwar gemäß § 82 EStG als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der von Arbeitslöhnen zu entrichtenden LOHNSTEUER in Höhe von S 1,072.285,--, nämlich für Abfuhrdifferenzen von S 14.037,-- und für Fehlberechnungen von S 1,058.248,-- (letztere betreffend Trennungs- und Nächtigungsgelder von S 912.173,--, Fahrtkosten von S 139.663,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §280;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann über das Berufungsbegehren hinaus den angefochtenen Bescheid sowohl zugunsten wie auch zu Ungunsten des Berufungwerbers abändern. Auch wenn die Berufung eingeschränkt wurde, ist die totale Änderungsbefugnis (Aufhebungsbefugnis) der Berufungsbehörde nicht eingeschränkt, sie kann auch in... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 28. Juli 1993 ordnete das Finanzamt gestützt auf § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Einkommensteuer 1989 (1,279.200 S), der Einkommensteuer 1990 (2,323.050 S) und der Einkommensteuer 1991 (2,535.100 S) an. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, es ergebe sich aus den Bestimmungen des § 4 BAO iVm den §§ 232 ff BAO, daß der Anspruch auf die sicherzustellenden Abgaben b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232;BAO §280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0262 E 11. Mai 1983 RS 2 Stammrechtssatz Das Berufungsverfahren betreffend einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0147 1 Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder. Mit Bescheid vom 25. Jänner 1995 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen ihn ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen und durch die Geltendmachung fingierter Betriebsausgaben für die Jahre 1985 bis 1993 Umsatz- und Einkommensteuer verkürzt habe. Zur Begründu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0147 1 Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlic... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...