Norm
ABGB §1036Rechtssatz
Der Pächter kann bei Beendigung des Bestandverhältnisses auch notwendige und nützliche Verbesserungen wegnehmen, wenn er einen Ersatzanspruch nicht geltendmachen will oder kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0019795Dokumentnummer
JJR_19501115_OGH0002_0020OB00746_5000000_001