Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Bei Vorhandensein einer einschlägigen, dieses Recht nicht enthaltenden Vertragsbestimmung kann dem Gläubiger nicht noch zusätzlich das Recht zugestanden werden, die Vorauszahlung der für die Instandsetzung und Instandhaltung erforderlichen Kosten von vornherein im Klageweg zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0024745Dokumentnummer
JJR_19570227_OGH0002_0020OB00115_5700000_001