Norm
WEG 1948 §4Rechtssatz
§ 4 WEG setzt voraus, daß zugunsten eines Miteigentümers bereits Wohnungseigentum besteht und nun ein anderer Miteigentümer ebenfalls Wohnungseigentum begründen will. Daß dies nur anläßlich des Erwerbes eines Liegenschaftsanteiles, nicht aber später möglich ist, kann nicht gesagt werden; dies hätte im Gesetz ausdrücklich bestimmt werden müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0082985Dokumentnummer
JJR_19701110_OGH0002_0080OB00243_7000000_001