RS OGH 1970/11/10 8Ob243/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1970
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Norm

WEG 1948 §4
WEG 1975 §2 Abs2

Rechtssatz

§ 4 WEG setzt voraus, daß zugunsten eines Miteigentümers bereits Wohnungseigentum besteht und nun ein anderer Miteigentümer ebenfalls Wohnungseigentum begründen will. Daß dies nur anläßlich des Erwerbes eines Liegenschaftsanteiles, nicht aber später möglich ist, kann nicht gesagt werden; dies hätte im Gesetz ausdrücklich bestimmt werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 243/70
    Entscheidungstext OGH 10.11.1970 8 Ob 243/70
    Veröff: MietSlg 22551

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0082985

Dokumentnummer

JJR_19701110_OGH0002_0080OB00243_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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