Index
L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz BurgenlandNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/09/28 92/10/0383 1Stammrechtssatz
Die Erledigung der Behörde: - "Sehr geehrte Damen und HerrenÜ
Im beiliegenden Bescheid finden Sie auch einen Wahlmechanismus zur Wahl einer einheitlichen Verwaltung für die naturschutzrechtlichen Belange im Seepark U, Bauteil I. Der dort genannte Beginntermin für eine zweimonatige Frist wird hiemit von der Behörde mit 1. August 1992 festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen" - ist kein Bescheid, sondern eine (Verfahrens)Anordnung, der jedenfalls die für den Bescheid typische selbständige Anfechtbarkeit - sei es im administrativen Instanzenzug, sei es als letztinstanzlicher Bescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof - mangelt.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100425.X01Im RIS seit
19.10.1992