RS Vwgh 1992/11/12 92/18/0432

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
FrPolG 1954 §9;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine von einem Gendarmerieposten einem Fremden gegenüber gemachte mündliche Mitteilung, er werde bei der Einreise nach Österreich gem § 9 FrPolG zurückgewiesen werden, stellt keinen Bescheid dar und kann daher vor dem VwGH nicht bekämpft werden.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180432.X01

Im RIS seit

12.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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