§ 11 Sbg. OTG 2012 (weggefallen)

Salzburger Ortstaxengesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2020 bis 31.12.9999
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die Fassung, die diese durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Gesetz, dieses einschließend, erhalten haben:

1.

Heeresversorgungsgesetz, BGBl Nr 27/1964; Gesetz BGBl I Nr 4/2010;

2.

Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl Nr 152; Gesetz BGBl I Nr 4/2010;

3.

Opferfürsorgegesetz, BGBl Nr 183/1947; Gesetz BGBl I Nr 18/2012.

§ 11 Sbg. OTG 2012 seit 29.02.2020 weggefallen.

Stand vor dem 29.02.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 29.02.2020
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die Fassung, die diese durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Gesetz, dieses einschließend, erhalten haben:

1.

Heeresversorgungsgesetz, BGBl Nr 27/1964; Gesetz BGBl I Nr 4/2010;

2.

Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl Nr 152; Gesetz BGBl I Nr 4/2010;

3.

Opferfürsorgegesetz, BGBl Nr 183/1947; Gesetz BGBl I Nr 18/2012.

§ 11 Sbg. OTG 2012 seit 29.02.2020 weggefallen.

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