§ 12 W-ADG In-Kraft-Treten

W-ADG - Wiener Antidiskriminierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

(1) (Verfassungsbestimmung) § 7 Abs. 3 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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