§ 33 VSVO Licht

VSVO - Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 – VSVO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.11.2024

Zu den Licht emittierenden Anlagen zählen künstliche Lichtquellen aller Art. Außenbeleuchtungsanlagen (Lichtreklame, hell beleuchtete Fassaden, Scheinwerfer etc.) sind so zu errichten und zu betreiben, dass sie den anerkannten Regeln der Lichttechnik entsprechen.

In Kraft seit 01.07.2014 bis 31.12.9999
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