Anl. 1 VO

VO - Erstellung von Verbraucherpreisindizes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

Stadt

Prozentanteil

Amstetten

2,150

Bregenz

2,253

Dornbirn

2,355

Eisenstadt

1,946

Graz

12,365

Innsbruck

7,667

Kapfenberg

3,174

Klagenfurt

7,667

Krems/Donau

2,150

Linz

12,877

Saalbach-Hinterglemm

1,938

Salzburg

7,770

St. Pölten

3,276

Schladming

1,938

Steyr

3,583

Villach

3,583

Wels

3,583

Wien

16,551

Wiener Neustadt

3,174

 

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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