Theaterarbeitsgesetz (TAG) Fundstelle

TAG - Theaterarbeitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG)
StF: BGBl. I Nr. 100/2010 (NR: GP XXIV RV 936 AB 976 S. 83. BR: AB 8414 S. 790.)

Änderung

BGBl. I Nr. 138/2013 (NR: GP XXIV RV 2407 AB 2504 S. 215. BR: 9079 S. 823.)

BGBl. II Nr. 59/2014 (V über IDAT)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Verweisungen

Abschnitt 2

Rechte und Pflichten des Mitgliedes

§ 3.

Inhalt und Aufzeichnung des Bühnenarbeitsvertrages

§ 4.

Beginn der Vertragszeit

§ 5.

Bühnenarbeitsvertrag auf Probe

§ 6.

Feste Bezüge

§ 7.

Entlohnung von Vorproben

§ 8.

Spielgeld

§ 9.

Anspruch bei Arbeitsverhinderung

§ 10.

Reisekosten

§ 11.

Bereitstellung von Bekleidung, Ausrüstung und Schmuck

§ 12.

Fälligkeit der Bezüge

§ 13.

Öffentliche Bekanntmachungen

§ 14.

Interessenwahrungspflicht

§ 15.

Urlaub

§ 16.

Leistungsort

§ 17.

Pflicht zur Teilnahme an Proben – Arbeitszeit

§ 18.

Recht auf Beschäftigung

§ 19.

Rollenverweigerung

§ 20.

Konkurrenzverbot

§ 21.

Haftung für abgelegte Gegenstände

§ 22.

Konventionalstrafe

§ 23.

Ordnungsstrafen

§ 24.

Ende des Vertragsverhältnisses

§ 25.

Kündigung

§ 26.

Freizeit während der Beendigungsfrist

§ 27.

Nichtverlängerungserklärung

§ 28.

Insolvenzverfahren

§ 29.

Dauernde Schließung der Bühne

§ 30.

Vorzeitige Auflösung

§ 31.

Entlassung

§ 32.

Austritt

§ 33.

Rechtsfolgen der vorzeitigen Auflösung

§ 34.

Vereinbarung des Rücktrittsrechts

§ 35.

Rücktritt vom Vertrag

§ 36.

Rechtsfolgen des Rücktritts

§ 37.

Verschuldensausgleich

§ 38.

Frist zur Geltendmachung der Ansprüche

§ 39.

Zwingende Vorschriften

§ 40.

Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 41.

Gastverträge

§ 42.

Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen

Abschnitt 3

Regelungen betreffend andere Theaterarbeitnehmer/innen

§ 43.

Andere Theaterarbeitnehmer/innen

§ 44.

Ruhezeit

Abschnitt 4

Schlussbestimmungen

§ 45.

Vollziehung

§ 46.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Anmerkung

Das Theaterarbeitsgesetz wurde in Artikel 1 des Theateranpassungsgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 100/2010, kundgemacht.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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