§ 1 T-LaWiG Allgemeine Ziele der Förderung

T-LaWiG - Landwirtschaftsgesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.06.2024

Die Förderung der Landwirtschaft in Tirol dient

a)

der Sicherung und der zeitgemäßen Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der Gesamtwirtschaft;

b)

der Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen;

c)

der Vorsorge für die Erhaltung und die Pflege der Umwelt unter Bedachtnahme auf die Ziele der Raumordnung.

In Kraft seit 01.11.1974 bis 31.12.9999
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