§ 14 StSBBG Anerkennung der Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen innerhalb Österreichs

StSBBG - Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Ausbildungen oder abgeschlossene Teile von Ausbildungen zum Heimhelfer/zur Heimhelferin, zum Fach-Sozialbetreuer/zur Fach-Sozialbetreuerin und zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin, die nach den gesetzlichen Bestimmungen einer Vertragspartei der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe erfolgreich abgeschlossen wurden, gelten als gleichwertig.

In Kraft seit 18.01.2008 bis 31.12.9999
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