Straßenerhaltungsbeitrags-Verordnung (StrEBVO) Fundstelle

StrEBVO - Straßenerhaltungsbeitrags-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008 über die Einhebung von Straßenerhaltungsbeiträgen für eine in größerem Maße erfolgende Inanspruchnahme und Abnützung von Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwegen (Straßenerhaltungsbeitrags-Verordnung – StrEBVO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 53/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 20 Abs. 5 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 – LStVG 1964, LGBl. Nr. 154/1964, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2002, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Grundlage für die Vorschreibung

§ 2

Voraussetzung der Vorschreibung

§ 3

Höhe des Beitrags

§ 4

Gütliche Vereinbarung

§ 5

Inkrafttreten

§ 6

Außerkrafttreten

In Kraft seit 07.06.2008 bis 31.12.9999
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