Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle

Stmk. MLG 2014 - Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 (XVI. GPStLT RV EZ 2781/1 AB EZ 2781/3)


Änderung

LGBl. Nr. 97/2014 (XVI. GPStLT RV IA 2881/1 AB EZ 2881/2)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Anzuwendendes Recht

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Besetzung von Planstellen und Jahreswochenstunden

§ 5

Fachliche Anstellungserfordernisse

§ 6

Entgelte

§ 7

Leiterinnen-/Leiterzulage und Mehrdienstleistungen

§ 8

Dienstpflichten der Lehrerinnen/Lehrer

§ 9

Besondere Bestimmungen für die Leiterin/den Leiter der Musikschule

§ 10

Arbeitszeit der Lehrerinnen/Lehrer

§ 11

Ferien

§ 12

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 13

Verweise

§ 14

Option

§ 15

Übergangsbestimmungen

§ 16

Inkrafttreten

In Kraft seit 01.08.2014 bis 31.12.9999
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