Anl. 1 Stmk. JagdG 1986 ANLAGE A

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(Anm: Das rotwildfreie Gebiet gemäß § 56 Abs. 2a ist als PDF dokumentiert.)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2010

In Kraft seit 19.06.2010 bis 31.12.9999
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§ 85 Stmk. JagdG 1986
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