§ 6 Stmk. ASG 1984

Stmk. ASG 1984 - Steiermärkisches Almschutzgesetz 1984

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Die Agrarbehörde führt einen Almkataster, in dem alle diesem Gesetz unterworfenen Almen (§ 1) der Steiermark verzeichnet sind.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 139/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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