Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz (StLWFöG) Fundstelle

StLWFöG - Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.06.2024

LGBl. Nr. 63/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) [CELEX-Nr.: 32016R0679]

LGBl. Nr. 64/2022 (XVIII. GPStLT RV EZ 2093/1 AB EZ 2093/5)

1. Teil
Förderungen

1. Abschnitt
Förderungen, allgemeine Bestimmungen

§ 1

Gegenstand

§ 2

Ziele der Förderungsmaßnahmen

§ 3

Allgemeine Förderungsgrundsätze

§ 4

Förderungsformen

§ 5

FörderungsnehmerInnen

2. Abschnitt
Förderungsbereiche, Informationspflicht, Grundsätze der Förderungsgewährung

§ 6

Infrastrukturelle Einrichtungen

§ 7

Agrarstruktur

§ 8

Betriebliche Maßnahmen

§ 9

Überbetriebliche Zusammenarbeit

§ 10

Soziale Maßnahmen

§ 11

Absatzförderung, Verarbeitung und Vermarktung

§ 12

Beratung

§ 13

Berufsaus- und -fortbildung

§ 14

Landwirtschaftliches Versuchswesen sowie Forschung und Entwicklung

§ 15

Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft und Erhaltung der Siedlungsdichte im ländlichen Raum

§ 16

Land- und forstwirtschaftliche Kennzahlen

§ 17

Grundsätze für die Gewährung von Förderungen

2. Teil
Wirkungsbereiche, Verordnungsermächtigung, Kammeraufwandsabgeltung

§ 18

Eigener und übertragener Wirkungsbereich

§ 18a

Verordnungsermächtigung

§ 18b

Abgeltung des Kammeraufwands

3. Teil
Schlussbestimmungen

§ 18c

Datenverarbeitung

§ 19

Verweise

§ 20

Inkrafttreten

§ 20a

Inkrafttreten von Novellen

§ 21

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 63/2022

In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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