§ 2 StLLDAG-V 2013 Berechnung der Punkte für den Vorrückungsstichtag

StLLDAG-V 2013 - Verordnung zum Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Die Bewerberin/Der Bewerber mit dem frühesten Vorrückungsstichtag erhält 50 Punkte. Die Bewerberin/Der Bewerber mit dem nächst jüngeren Vorrückungsstichtag 40 Punkte und jede weitere Bewerberin/jeder weiterer Bewerber um je 10 Punkte weniger als die/der vor ihr/ihm Gereihte, wobei keine Punkteabzüge erfolgen.

In Kraft seit 01.09.2013 bis 31.12.9999
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