§ 4 StIAG Öffentlichkeitsbeteiligung

StIAG - Steiermärkisches invasive Arten Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Vor Festlegung, Änderung oder Aufhebung eines Aktionsplanes gem. Art. 13 der IAS-VO und vor Festlegung, Änderung oder Aufhebung von Managementmaßnahmen gem. Art. 19 der IAS-VO ist der jeweilige Entwurf auf der Homepage des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung bekannt zu machen. Jede Person hat das Recht, zum Entwurf binnen sechs Wochen Stellung zu nehmen. Eingelangte Stellungnahmen sind angemessen zu berücksichtigen.

In Kraft seit 07.07.2017 bis 31.12.9999
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