§ 21 StDLG 2011 EU-Recht

StDLG 2011 - Steiermärkisches Dienstleistungsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006, S. 36, umgesetzt.

In Kraft seit 21.12.2011 bis 31.12.9999
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