Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) Fundstelle

StBHG-RSVO - Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 2012 über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 119/2012

Änderung

LGBl. Nr. 182/2013

LGBl. Nr. 136/2014

LGBl. Nr. 123/2015

LGBl. Nr. 145/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 83/2012, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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