§ 19a StASBB Grundlage für die Ausgleichsmaßnahmen

StASBB - Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.05.2024

Als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne dieser Verordnung kommen der Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung in Betracht. Maßgeblich für die Absolvierung und den Inhalt der Ausgleichsmaßnahmen ist der nach dem Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Verbindung mit dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG) erlassene Anerkennungsbescheid.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2018

In Kraft seit 04.10.2018 bis 31.12.9999
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