§ 3 Sbg. SMEPBS § 3

Sbg. SMEPBS - Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B1 Wiener Straße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.05.2024

Die Standortverordnung tritt mit 1. Februar 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

In Kraft seit 01.02.2011 bis 31.12.9999
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