Gesamte Rechtsvorschrift Sbg. MWL

Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages

Sbg. MWL
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 10. April 2003 über die Zahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages
StF: LGBl Nr 44/2003

§ 1 Sbg. MWL


Auf Grund des § 3 Abs 1 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998, LGBl Nr 116, in der geltenden Fassung wird kundgemacht, dass auf die Wahlbezirke (§ 1 Abs 2 und § 33 Abs 3 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998) folgende Zahl von Mandaten für die Wahl des Salzburger Landtages entfällt:

 

Wahlbezirksnummer     Wahlbezirk         Zahl der Mandate

1                     Hallein                   4

2                     Salzburg-Stadt            9

3                     Salzburg-Umgebung        10

4                     St Johann im Pongau       5

5                     Tamsweg                   2

6                     Zell am See               6

Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages (Sbg. MWL) Fundstelle


Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 10. April 2003 über die Zahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages
StF: LGBl Nr 44/2003

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