Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landesbeamten-Pensionsgesetzes durch den VfGH (Sbg. KABLPV) Fundstelle

Sbg. KABLPV - Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landesbeamten-Pensionsgesetzes durch den VfGH

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 9. November 2007 über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landesbeamten-Pensionsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig
StF: LGBl Nr 86/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

In Kraft seit 24.11.2007 bis 31.12.9999
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