§ 1 Sbg. FVKBG 1997

Sbg. FVKBG 1997 - Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits außer Kraft getretenen Bestimmung des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2007, G 237/06-11, zugestellt am 27. November 2007, festgestellt, dass die Wortfolgen "der Antrag auf Erteilung der Zustimmung oder" und "gestellt bzw" im § 21 Abs 2 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1997 - GVG 1997, LGBl Nr 11, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 11/1999 und der Kundmachung LGBl Nr 44/1999 verfassungswidrig waren.

In Kraft seit 14.12.2007 bis 31.12.9999
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