Wahltage Wahl Organe Personalvertretung für Bedienstete der NÖ Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände (NÖ WWOPBGG) Fundstelle

NÖ WWOPBGG - Wahltage Wahl Organe Personalvertretung für Bedienstete der NÖ Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
StF: LGBl. 2002/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 27. August 2013 aufgrund des § 17 des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002–9, veordnet:

In Kraft seit 10.09.2013 bis 31.12.9999
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