NÖ Weinbaugesetz 2002 (NÖ WBG 2002) Fundstelle

NÖ WBG 2002 - NÖ Weinbaugesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Änderung

LGBl. Nr. 10/2015

LGBl. Nr. 12/2018

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 36/2019

Präambel/Promulgationsklausel

 

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. März 2019 beschlossen:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Grundsätzliches

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Beschränkungen des Weinbaues

§ 3

Beschränkungen

§ 4

Weinbaufluren

§ 4a

Weinbaurieden

§ 5

Auspflanzen nach agrarischen Operationen

§ 6

Wiederbepflanzungen

3. Abschnitt
Sonderanlagen

§ 7

Gewinnung von Rebvermehrungsgut

§ 8

Pflanzungen zu Versuchszwecken

§ 9

Schnittweingärten und Rebschulen

4. Abschnitt
Weinbauaufsicht

§ 10

Überwachungsorgane; Pflichten der Weinbautreibenden

§ 11

Ländervereinbarung

§ 12

Anlage und Führung der Bezirksweinbaukataster

§ 13

Regionale Reserve

§ 14

Verarbeitung von personenbezogenen und anderen Daten

5. Abschnitt
Straf- und Schlussbestimmungen

§ 15

Strafbestimmungen

§ 16

Schlussbestimmungen

 

In Kraft seit 07.05.2019 bis 31.12.9999
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