NÖ Tierzuchtverordnung 2009 (NÖ TZVO 2009) Fundstelle

NÖ TZVO 2009 - NÖ Tierzuchtverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

NÖ Tierzuchtverordnung 2009 (NÖ TZVO 2009)
StF: LGBl. Nr. 6300/1-0
[CELEX: 377L0504, 384D0247, 384D0419, 387L0328, 388L0661, 389L0361, 389D0501, 389D0502, 389D0503, 389D0504, 389D0505, 389D0506, 389D0507, 389L0608, 390L0118, 390L0119, 390D0254, 390D0255, 390D0256, 390D0257, 390D0258, 390L0425, 390L0427, 391L0174, 392D0353, 392D0354, 396D0078, 396D0079, 32003L0109, 32004L0038, 32005L0024, 32005L0036, 32005D0375, 32005D0379, 32006D0427, 32007D0371]

Änderung

6300/1-1

[CELEX: 32013L0025, 32013L0055]

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 1. Juli 2014 aufgrund des § 26 Abs. 1 und 2 des NÖ Tierzuchtgesetzes 2008, LGBl.  6300–3, verordnet:

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

§§

Abschnitt 1: Einleitung

 

Allgemeines

1

Begriffsbestimmungen

2

 

 

Abschnitt 2: Anerkennung von Zuchtorganisationen und deren Änderung

 

Unterabschnitt 1: Festlegungen von Zuchtorganisationen

 

Allgemeine Anforderungen an Festlegungen

3

Form und Inhalt des Zuchtprogramms

4

Zuchtpopulation einer Rasse

5

Zuchtziel

6

Zuchtmethode

7

Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

8

System der Tierkennzeichnung

9

System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

10

Melde- und Erfassungssystem

11

System der internen Kontrolle

12

Leistungsprüfung

13

Zuchtwertschätzung

14

Zuchtverwendung selektierter Tiere

15

Erfolgskontrolle

16

Prüfeinsatz

17

Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

18

Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von Festlegungen

19

 

 

Unterabschnitt 2: Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen

 

Ausreichende Zuchtpopulation

20

Funktionsfähigkeit

21

Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

22

 

 

Unterabschnitt 3: Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

 

Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb Niederösterreichs

23

 

 

Abschnitt 3: Tätigwerden von Zuchtorganisationen

 

Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

24

Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

25

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

26

Zuchtbescheinigungen für Equiden

27

Jahresbericht

28

Durchführung von Prüfeinsätzen

29

Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

30

 

 

Abschnitt 4: Besamungswesen, Embryotransfer

 

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen

31

Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen

32

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Besamungstechniker oder zur Besamungstechnikerin

33

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer oder zur Eigenbestandsbesamerin

34

Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang

35

Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im Prüfeinsatz in Niederösterreich

36

 

 

Abschnitt 4a: De-minimis-Beihilfen

 

De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor

36a

 

 

Abschnitt 5: Schlussbestimmungen

 

Übergangsbestimmungen

37

Umgesetzte EU-Rechtsakte

38

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

39

 

 

Anlage 1: Inhalte von Belegscheinen

 

Anlage 2: Inhalte von Besamungsscheinen

 

Anlage 3: Inhalte von Embryoübertragungsscheinen

 

Anlage 4: Ausbildungseinrichtungen für Besamungstechniker oder Besamungstechnikerinnen

 

Anlage 5: Ausbildungseinrichtungen für Eigenbestandsbesamer oder Eigenbestandsbesamerinnen

 

 

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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