§ 4 NÖ MSV Zusatzleistung

NÖ MSV - NÖ Mindeststandardverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Alleinstehende, die nach dem 31. August 2010 erstmals einen Anspruch auf Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes nach §§ 10 Abs. 1 und 11 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG), LGBl. 9205, haben, erhalten zusätzlich zum Mindeststandard nach § 1 Abs. 1 Z 1 eine befristete monatliche Zusatzleistung in folgender Höhe:

1.

von 1. September 2010 bis 31. Dezember 2010

              20 Euro monatlich,

2.

von 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011

              10 Euro monatlich.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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