§ 1 NÖ LLZ Geltungsbereich

NÖ LLZ - NÖ Landwirtschaftliche Leistungsbeurteilungs- und Zeugnisformularverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Diese Verordnung regelt für öffentliche und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen im Sinne des § 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes:

1.

Feststellung und Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler;

2.

Gestaltung der Zeugnisformulare;

3.

Inhalt und Aufbewahrungsfristen der zu führenden Aufzeichnungen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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