§ 214 NÖ LBDG Verantwortlichkeit der pensionierten beamteten Bediensteten

NÖ LBDG - NÖ Landes-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Pensionierte beamtete Bedienstete sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung oder wegen gröblicher Verletzung der ihnen in der Pension obliegenden Verpflichtungen zur Verantwortung zu ziehen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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