Anl. 3 NÖ KSV ANLAGE C

NÖ KSV - NÖ Klärschlammverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

VERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Aussteller (Name, Befugnis, Adresse): …………………………………………………………………….

Eigentümer oder Nutzungsberechtigter (Name, Adresse):

……………………………………………………………………………………………………………….

Aufbringungsfläche(n):

Gemeinde: …………………………………………………………………………………………………..

Katastralgemeinde: …………………………………………………………………………………………

Grundstücksnummer(n): ……………………………………………………………………………………

Flurbezeichnung: ……………………………………………………………………………………………

Flächenausmaß (ha):………………………………………………………………………………………..

Nutzungsart: ………………………………………………………………………………………………..

Kulturart: ……………………………………………………………………………………………………

verwendete Düngemittel: ……………………………………………………………………………………

letzte Gülleaufbringung: …………………………………………………………………………………….

Wurde dieser Boden bereits untersucht? ……………………………………………………………………

ja/nein (Datum der letzten Untersuchung) …………………………………………………………………

 

Bodeneignungsklasse gem. § 1 Abs. 1.:

1. Einstufung – Schwermetalle

 

Bindungsstärke im Oberboden

sehr stark

mittel

stark

sehr gering

Grundwassergefährdung

sehr gering

mittel   

stark

sehr stark

Bodeneignungsklasse

Schwermetalle

sehr gut

geeignet

mittel

geeignet

bedingt

geeignet

nicht

geeignet

 

2. Einstufung – Organika (jeweils für PCDD/PCDF und PCB)

 

Bindungsstärke im Oberboden

sehr stark

mittel

stark

sehr gering

Grundwassergefährdung

sehr gering

mittel   

stark

sehr stark

Bodeneignungsklasse

Organika

sehr gut

geeignet

mittel

geeignet

bedingt

geeignet

nicht

geeignet

 

Zusammenfassende Einstufung:

Parzellennummer(n):

 

Bodeneignungsklasse für Klärschlammaufbringung

sehr gut

geeignet

mittel

geeignet

bedingt

geeignet

nicht

geeignet

 

Allfällige zusätzliche gutachtliche Bemerkungen:

BEFUND

-

Erstuntersuchung

-

Folgeuntersuchung (wenn ja, Angabe des Datums der Erstuntersuchung)

-

Datum der Probenahme:

I Schwermetalle, bezogen auf Trockensubstanz (mg/kg TS)

Grenzwert

 

Zink

........ mg/kgTS

200 mg/kgTS

Kupfer

........ mg/kgTS

60 mg/kgTS

Chrom-gesamt

........ mg/kgTS

100 mg/kgTS

Blei

........ mg/kgTS

100 mg/kgTS

Nickel

........ mg/kgTS

50 mg/kgTS

Cadmium

........ mg/kgTS

1,5 bzw. 1 (bei pH<6)

mg/kgTS

Quecksilber

........ mg/kgTS

1 mg/kgTS

 

II Bodenkennwerte, bezogen auf lufttrockenen Feinboden (Werte,

ausgenommen pH und austauschbare Kationen in % bzw.

mg/100g, Austauschbare Kationen in mval/100g):

 

pH

……….

Phosphor - pflanzenverfügbar

………. mg P205/100g TS

Kalium - pflanzenverfügbar

………. mg K20/100g TS

Gesamt-N

………. % TS

Tongehalt

………. % TS

Organische Substanz

………. % TS

Magnesium - pflanzenverfügbar

………. mg Mg/100g TS

Gesamt - P

………. mg P/100g TS

Kalkgehalt

………. % CACO3 TS

austauschbare Kationen

K,Ca,Mg,Na

………. mval K/100gTS

………. mval Ca/100gTS

………. mval Mg/100gTS

………. mval Na/100gTS

 

GUTACHTEN

Der Boden ist für die Aufbringung von Klärschlamm

-

sehr gut geeignet

-

mittel geeignet

-

bedingt geeignet

-

nicht geeignet

-

Der Boden verträgt die Aufbringung von Klärschlamm der Qualitätsklasse II im Ausmaß von …..t TS.

-

Als Höchstmenge dürfen ........ t TS der Qualitätsklasse II aufgebracht werden.

-

Als Aufbringungsintervalle sind ……….. Monate einzuhalten.

 

 

 

……………………………………… …………………………………………….

              (Datum)    (Unterschrift, Stampiglie)

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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