§ 9 NÖ KGV 2017 Kehrgebiet 8

NÖ KGV 2017 - NÖ Kehrgebietsverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

1.

Verwaltungsbezirk Korneuburg

mit Ausnahme der

-

Gemeinde Großmugl mit Ausnahme der KG Herzogbirbaum und KG Nursch

-

Gemeinde Sierndorf mit Ausnahme der KG Oberhautzental, KG Oberolberndorf, KG Sierndorf und KG Unterhautzental

-

Gemeinde Rußbach

-

KG Inkersdorf von der Gemeinde Stetteldorf am Wagram

-

KG Seyring von der Gemeinde Gerasdorf bei Wien

2.

vom Verwaltungsbezirk Mistelbach:

-

die KG Michelstetten von der Gemeinde Asparn an der Zaya

-

die KG Pürstendorf von der Gemeinde Ladendorf

-

die KG Pyhra, die KG Wenzersdorf und die KG Zwentendorf von der Gemeinde Gnadendorf

-

die Gemeinde Niederleis

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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