§ 1 NÖ GHGV 2009 Höhe der Gebühren

NÖ GHGV 2009 - NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Die Höhe der Gebühren für amtliche Probenahmen und Untersuchungen sowie für Veterinärkontrollen (Kontrolluntersuchungen) in Betrieben gemäß § 1 Abs. 1 der Geflügelhygieneverordnung 2007 beträgt je Betriebsbesuch für den

1.

Zeitaufwand je angefangener Viertelstunde € 16,50,

2.

Verwaltungsaufwand (Sachaufwand für ein Probenahmeset, Reisekosten, Vor- und Nachbereitung) € 22,00,

3.

Behördenaufwand € 3,00.

(2) Die Kosten für zusätzliche Probenahmesets, für die Einsendung von Proben an ein Labor (Versendungskosten) und für die Laboruntersuchung (Auswertekosten) werden zu den Gebühren gemäß Abs. 1 nach tatsächlichem erforderlichen Aufwand zusätzlich verrechnet (Zuschlag), sofern diese nicht durch Dritte gemäß den Bestimmungen der Geflügelhygieneverordnung 2007 zu tragen sind.

In Kraft seit 18.04.2009 bis 31.12.9999
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