§ 5 NÖ ABV Schlussbestimmungen

NÖ ABV - NÖ Auer- und Birkhahnenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

§ 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

In Kraft seit 13.07.2016 bis 31.12.9999
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