§ 105 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Pulkautal

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Die von den Gemeinden Hadres, Haugsdorf, Pernersdorf und Seefeld-Kadolz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pulkautal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Alberndorf im Pulkautal und Mailberg sowie die von der Verbandsversammlung am 14. Juni 2005, 19. Oktober 2005 und 15. Februar 2006 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 2 Z 3, § 12 Abs. 2 und § 19 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden mit 1. Jänner 2007 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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