§ 2 NO2-Maßnahmenverordnung Klagenfurt Sanierungsgebiete

NO2-Maßnahmenverordnung Klagenfurt - NO2-Maßnahmenverordnung Klagenfurt

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.06.2024

Als Sanierungsgebiete gemäß § 2 Abs. 8 IG-L werden

1.

jene Teilstrecke der A2 Süd Autobahn, die zwischen folgenden Punkten liegt:

a)

in Fahrtrichtung Villach die Strecke von Straßenkilometer 305.500 bis 316.828;

b)

in Fahrtrichtung Wien die Strecke von Straßenkilometer 316.990 bis 305.035 und

2.

das Gebiet der Katastralgemeinde Klagenfurt

festgelegt.

In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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