§ 7a NBV 2007

NBV 2007 - Neubauverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.06.2024

 Neben der Förderung nach § 3 kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 260 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 gewährt werden, wenn die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber keinen Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 begehrt.

In Kraft seit 05.07.2016 bis 31.12.9999
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