§ 18 LSG 2011 Vollziehung

LSG 2011 - Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für Inneres und für Verkehr, Innovation und Technologie je nach ihrem Wirkungsbereich gemäß Teil 2 lit. F und K der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76, betraut.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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